Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/08/0088

Rechtssatz

Wesentlich ist auch in Fällen einer Beschäftigung "im delegierten Aktionsbereich eines Unternehmens", dass aus den Umständen, unter denen die Beschäftigung verrichtet wurde, abgeleitet werden kann, dass der Beschäftigte einem seine Bestimmungsfreiheit ausschaltenden Weisungs- und Kontrollrecht des Arbeitgebers unterlag vergleiche VwGH 4.6.2008, 2007/08/0252, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080088.L04