Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/08/0087

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2025/09/0062 E 26.05.2026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/08/0130 B 4. Oktober 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Hinsichtlich der Abgrenzung des Dienstvertrages (der Beschäftigung nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG) vom freien Dienstvertrag einerseits und vom Werkvertrag andererseits entspricht es der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass allen drei Vertragstypen die freiwillige Verpflichtung zur Arbeit, die Entgeltlichkeit sowie eine gewisse Dauer gemeinsam ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080087.L01