Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/08/0048

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/08/0108 E 27. Juli 2015 RS 3 (hier keine Bezugnahme auf Werk- oder freie Dienstverhältnisse)

Stammrechtssatz

Ob bei einer Beschäftigung die Merkmale persönlicher Abhängigkeit des Beschäftigten vom Empfänger der Arbeitsleistung gegenüber jenen persönlicher Unabhängigkeit überwiegen und somit persönliche Abhängigkeit im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG gegeben ist, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes davon ab, ob nach dem Gesamtbild dieser konkret zu beurteilenden Beschäftigung die Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch diese Beschäftigung weitgehend ausgeschaltet oder - wie bei anderen Formen der Gestaltung einer Beschäftigung (zB in einem Werk- oder freien Dienstverhältnis) - nur beschränkt ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 4. Oktober 2001, 96/08/0351, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080048.L09