Verwaltungsgerichtshof
17.12.2025
Ra 2025/07/0298
Für die Nichterteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist entscheidend, ob durch die Ausübung der begehrten wasserrechtlichen Bewilligung eine Beeinträchtigung (hier: der Fischerei) mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten würde (VwGH 24.5.2018, Ra 2017/07/0013, 0031). Ein Ausschluss solcher Beeinträchtigungen wäre aber (für die Erteilung) nicht erforderlich.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070298.L02