Verwaltungsgerichtshof
23.04.2026
Ra 2025/07/0271
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/07/0272
Ra 2025/07/0273
Ra 2025/07/0274
Ra 2025/07/0275
Ra 2025/07/0276
Ra 2025/07/0277
Ra 2025/07/0278
GRS wie 2011/07/0094 E 26. September 2013 RS 1
Der Abspruch über einen gemäß Paragraph 39, AWG 2002 gestellten Antrag auf Genehmigung einer Betriebsanlage iSd Paragraph 37, Absatz eins, legcit hat sich ausschließlich am Inhalt des Genehmigungsantrags zu orientieren. Bei einem solchen Verfahren handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren, dem die in Paragraph 39, legcit genannten Einreichunterlagen zugrunde zu legen sind. Gegenstand dieses Verfahrens bildet somit das Ansuchen um Erteilung der Genehmigung der Anlage, wie sich diese aus der dem Genehmigungsantrag angeschlossenen Projektsbeschreibung ergibt, aus der der Umfang und die Grenzen der verfahrensgegenständlichen Anlagen hervorgehen.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070271.L05