Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/07/0271

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/07/0272

Ra 2025/07/0273

Ra 2025/07/0274

Ra 2025/07/0275

Ra 2025/07/0276

Ra 2025/07/0277

Ra 2025/07/0278

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/07/0094 E 26. September 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Der Abspruch über einen gemäß Paragraph 39, AWG 2002 gestellten Antrag auf Genehmigung einer Betriebsanlage iSd Paragraph 37, Absatz eins, legcit hat sich ausschließlich am Inhalt des Genehmigungsantrags zu orientieren. Bei einem solchen Verfahren handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren, dem die in Paragraph 39, legcit genannten Einreichunterlagen zugrunde zu legen sind. Gegenstand dieses Verfahrens bildet somit das Ansuchen um Erteilung der Genehmigung der Anlage, wie sich diese aus der dem Genehmigungsantrag angeschlossenen Projektsbeschreibung ergibt, aus der der Umfang und die Grenzen der verfahrensgegenständlichen Anlagen hervorgehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070271.L05