Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/07/0250

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/07/0251

Ra 2025/07/0252

Ra 2025/07/0253

Ra 2025/07/0254

Ra 2025/07/0255

Ra 2025/07/0256

Ra 2025/07/0257

Ra 2025/07/0258

Ra 2025/07/0259

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/07/0094 E 26. September 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Der Abspruch über einen gemäß Paragraph 39, AWG 2002 gestellten Antrag auf Genehmigung einer Betriebsanlage iSd Paragraph 37, Absatz eins, legcit hat sich ausschließlich am Inhalt des Genehmigungsantrags zu orientieren. Bei einem solchen Verfahren handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren, dem die in Paragraph 39, legcit genannten Einreichunterlagen zugrunde zu legen sind. Gegenstand dieses Verfahrens bildet somit das Ansuchen um Erteilung der Genehmigung der Anlage, wie sich diese aus der dem Genehmigungsantrag angeschlossenen Projektsbeschreibung ergibt, aus der der Umfang und die Grenzen der verfahrensgegenständlichen Anlagen hervorgehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070250.L04