Verwaltungsgerichtshof
30.06.2026
Ra 2025/07/0250
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/07/0251
Ra 2025/07/0252
Ra 2025/07/0253
Ra 2025/07/0254
Ra 2025/07/0255
Ra 2025/07/0256
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Ra 2025/07/0258
Ra 2025/07/0259
GRS wie 2011/07/0094 E 26. September 2013 RS 1
Der Abspruch über einen gemäß Paragraph 39, AWG 2002 gestellten Antrag auf Genehmigung einer Betriebsanlage iSd Paragraph 37, Absatz eins, legcit hat sich ausschließlich am Inhalt des Genehmigungsantrags zu orientieren. Bei einem solchen Verfahren handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren, dem die in Paragraph 39, legcit genannten Einreichunterlagen zugrunde zu legen sind. Gegenstand dieses Verfahrens bildet somit das Ansuchen um Erteilung der Genehmigung der Anlage, wie sich diese aus der dem Genehmigungsantrag angeschlossenen Projektsbeschreibung ergibt, aus der der Umfang und die Grenzen der verfahrensgegenständlichen Anlagen hervorgehen.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070250.L04