Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/07/0239

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/07/0240

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/07/0183 E 27. Juni 2013 RS 2 (hier ohne Nennung des Paragraph 42, AVG)

Stammrechtssatz

Präklusion bzw Verlust der Parteistellung kann gemäß Paragraph 42, AVG nur hinsichtlich des kundgemachten Verhandlungsgegenstands eintreten. Die Identität zwischen dem Gegenstand der Bekanntmachung und dem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist unter dem Blickwinkel zu sehen, dass die Bekanntmachung als Voraussetzung dafür zu dienen hat, dem Nachbarn die zur Verfolgung seiner Rechte erforderlichen Informationen zu vermitteln (Hinweis E 30. September 2010, 2008/07/0171).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070239.L01