Verwaltungsgerichtshof
11.09.2025
Ra 2025/07/0239
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/07/0240
GRS wie 2010/07/0183 E 27. Juni 2013 RS 2 (hier ohne Nennung des Paragraph 42, AVG)
Präklusion bzw Verlust der Parteistellung kann gemäß Paragraph 42, AVG nur hinsichtlich des kundgemachten Verhandlungsgegenstands eintreten. Die Identität zwischen dem Gegenstand der Bekanntmachung und dem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist unter dem Blickwinkel zu sehen, dass die Bekanntmachung als Voraussetzung dafür zu dienen hat, dem Nachbarn die zur Verfolgung seiner Rechte erforderlichen Informationen zu vermitteln (Hinweis E 30. September 2010, 2008/07/0171).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070239.L01