Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/07/0017

Rechtssatz

Für den Betreiber einer Abfallbehandlungsanlage, in der eine "zeitweilige Lagerung" (einer großen Menge) gefährlicher Abfälle erfolgt, ergibt sich das Erfordernis, die in der Anlage eingehenden Abfälle planmäßig laufend einer weiteren Abfallbehandlung (Beseitigung oder Verwertung) zuzuführen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070017.L06