Verwaltungsgerichtshof
09.04.2025
Ra 2025/07/0012
Für die Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Geldablösung von Einforstungsrechten vorliegen, ist zunächst wesentlich, zugunsten welches "berechtigten Gutes" die zur Ablösung vorgesehenen Rechte aufgrund der Regulierungsurkunde vorgesehen wurden (VwGH 12.12.1996, 95/07/0024).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070012.L02