Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/07/0011

Rechtssatz

Die (schalltechnische) Einordnung bestimmter Geräusche und deren Bewertung unterliegen im Hinblick auf allfällige Auswirkungen auf den menschlichen Organismus als Tatsachenfragen grundsätzlich der Beurteilung durch Sachverständige.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070011.L02