Verwaltungsgerichtshof
27.04.2026
Ra 2025/07/0011
Die (schalltechnische) Einordnung bestimmter Geräusche und deren Bewertung unterliegen im Hinblick auf allfällige Auswirkungen auf den menschlichen Organismus als Tatsachenfragen grundsätzlich der Beurteilung durch Sachverständige.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070011.L02