Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/07/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/07/0016 E 28. Mai 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Bescheid kann nur für jene Parteien in formelle Rechtskraft erwachsen, denen gegenüber er erlassen wurde, sofern nicht durch Gesetz ausdrücklich anderes geregelt ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070006.J18