Verwaltungsgerichtshof
22.04.2026
Ro 2025/07/0006
GRS wie Ra 2015/07/0130 E 28. Juni 2017 RS 2
In einem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist bei entgegenstehenden fremden Rechten bereits der Antrag auf Einräumung von Zwangsrechten enthalten vergleiche E 20. September 2012, 2009/07/0084). Das würde nur dann nicht gelten, wenn der Antragsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er eine Zwangsrechtseinräumung ablehnt.
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070006.J02