Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/07/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/07/0029 E 19. September 1989 RS 1 (hier beginnend mit 'Werden durch ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiges Vorhaben bestehende Rechte iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 betroffen')

Stammrechtssatz

Eine beantragte wasserrechtliche Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn sich der Bewilligungswerber mit dem Grundeigentümer über den beabsichtigten Eingriff und die dafür zu leistende Entschädigung geeinigt hat oder wenn ein entsprechendes Zwangsrecht begründet worden ist; ausgenommen die Fälle nach Paragraph 111, Absatz 4, WRG (Hinweis E 6.9.1976, 2197/75).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070006.J01