Verwaltungsgerichtshof
28.10.2025
Ra 2025/06/0269
GRS wie Ra 2024/22/0107 B 14. November 2024 RS 3
Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung des Revisionswerbers besteht nicht, wenn der angefochtene Beschluss, dessen Gegenstand allein die Zurückweisung der Beschwerde eines Dritten war, weder an den Revisionswerber gerichtet worden ist, noch auch ihm gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften unmittelbar wirkt (VwGH 21.7.2005, 2005/05/0184).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025060269.L02