Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/06/0269

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/22/0107 B 14. November 2024 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung des Revisionswerbers besteht nicht, wenn der angefochtene Beschluss, dessen Gegenstand allein die Zurückweisung der Beschwerde eines Dritten war, weder an den Revisionswerber gerichtet worden ist, noch auch ihm gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften unmittelbar wirkt (VwGH 21.7.2005, 2005/05/0184).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025060269.L02