Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/06/0247

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/06/0248

Rechtssatz

Es besteht nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des VwG, einen allenfalls fehlerhaften Abspruch der belangten Behörde diesbezüglich richtig zu stellen oder zu ergänzen vergleiche zum Ganzen VwGH 6.5.2025, Ra 2025/02/0050, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025060247.L03