Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/04/0226

Rechtssatz

Die vertragliche Ausgestaltung stellt ein Kriterium bei der Klärung der Abgrenzung der Beherbergung von Gästen von der bloßen Raummiete dar. Die Preisgestaltung ist Teil der vertraglichen Ausgestaltung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025040226.L06