Verwaltungsgerichtshof
28.01.2026
Ra 2025/04/0226
Die vertragliche Ausgestaltung stellt ein Kriterium bei der Klärung der Abgrenzung der Beherbergung von Gästen von der bloßen Raummiete dar. Die Preisgestaltung ist Teil der vertraglichen Ausgestaltung.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025040226.L06