Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/03/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/03/0019 E 26. Juni 2019 RS 1 (hier: ohne den letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Es ist grundsätzlich für jedes Jagdgebiet ein gesonderter Abschussplan zu erlassen, der lediglich das jeweilige Jagdgebiet erfasst, dessen Jagdausübungsberechtigten sowie Verpächtern Parteistellung zukommt vergleiche etwa VwGH 24.9.2014, 2013/03/0003).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025030116.L01