Verwaltungsgerichtshof
15.10.2025
Ra 2025/03/0093
GRS wie Ra 2017/11/0280 E 26. Juli 2018 RS 6 (hier: ohne den Klammerausdruck am Ende)
Da es sich bei der Frage, ob dem Revisionswerber Parteistellung zukam, ausschließlich um eine reine Rechtsfrage handelte, bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Artikel 6, MRK keine Bedenken, wenn das VwG diese Frage ohne Durchführung einer Verhandlung beurteilt hat vergleiche etwa VwGH 22.6.2017, Ra 2017/11/0077, mit Verweis auf die hg. Vorjudikatur und insbesondere auf das Urteil des EGMR vom 18. Juli 2013, Nr. 56422/09, Schädler-Eberle gegen Liechtenstein).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025030093.L03