Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/03/0069

Rechtssatz

Der VwGH hat bereits erkannt, dass einem mit den waffenrechtlichen Vorschriften vertrauten Inhaber einer Waffenbesitzkarte der nach Paragraph 4, Absatz 3, der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung bestehende Zusammenhang zwischen einer Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes und der Prüfung der Verlässlichkeit iSd Paragraph 25, WaffG bekannt sein muss; er also wissen muss, dass die Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit die Vornahme einer Verwahrungsprüfung einschließt; und ihm auch klar sein muss, dass die Überprüfung der sicheren Verwahrung Auswirkungen auf die Frage der Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit hat vergleiche VwGH 18.2.2015, Ra 2015/03/0011).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025030069.L03