Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2025

Geschäftszahl

Ro 2025/03/0007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2022/06/0005 B 4. Mai 2022 RS 2

Stammrechtssatz

Mitbeteiligter im Verfahren über die Revision einer anderen Partei sein und Kostenersatz beanspruchen kann nicht, wer selbst mit Revision gegen dieselbe Entscheidung vorgegangen ist vergleiche etwa VwGH 23.4.2021, Ra 2019/06/0161 oder auch bereits 24.5.2012, 2009/03/0149, jeweils mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025030007.J07