Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/02/0242

Rechtssatz

Die Beurteilung, das gänzliche Unterlassen der Kontrolle des "Spam-Ordners" über einen längeren Zeitraum stelle einen nicht mehr bloß minderen Grad des Versehens dar, ist nicht unvertretbar (VwGH 10.3.2025, Ra 2024/11/0077).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025020242.L06