Verwaltungsgerichtshof
09.01.2026
Ra 2025/02/0242
Die Beurteilung, das gänzliche Unterlassen der Kontrolle des "Spam-Ordners" über einen längeren Zeitraum stelle einen nicht mehr bloß minderen Grad des Versehens dar, ist nicht unvertretbar (VwGH 10.3.2025, Ra 2024/11/0077).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025020242.L06