Verwaltungsgerichtshof
10.11.2025
Ra 2025/02/0182
GRS wie Ra 2019/17/0093 E 3. August 2022 RS 1
Nach dem in Paragraph 22, Absatz 2, VStG einfachgesetzlich verankerten Kumulationsprinzip sind mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen, wenn eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt vergleiche VwGH 29.3.2021, Ra 2020/02/0298).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020182.L02