Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/02/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/11/0017 E 21. April 2016 VwSlg 19354 A/2016 RS 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Zurechnung einer Erledigung an eine monokratisch organisierte Behörde wie die Bezirkshauptmannschaft (Hinweis E vom 12. Oktober 2015, Ra 2015/22/0111) ist die Genehmigung der Erledigung entweder durch den Leiter der Behörde selbst, oder durch einen zumindest abstrakt approbationsbefugten Organwalter.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020164.L02