Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.2025

Geschäftszahl

Ro 2025/02/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/02/0096 B 24. Juni 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025020004.J02