Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/22/0107

Rechtssatz

Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung des Revisionswerbers besteht nicht, wenn der angefochtene Beschluss, dessen Gegenstand allein die Zurückweisung der Beschwerde eines Dritten war, weder an den Revisionswerber gerichtet worden ist, noch auch ihm gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften unmittelbar wirkt (VwGH 21.7.2005, 2005/05/0184).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024220107.L04