Verwaltungsgerichtshof
20.09.2024
Ra 2024/22/0106
Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel - Wie in Paragraph 21, Absatz 6, NAG ausdrücklich festgehalten ist, steht ein Erstantrag (ohne Zulassung der Inlandsantragstellung) der Erlassung und Durchführung von Maßnahmen nach dem FPG nicht entgegen und kann daher in Verfahren nach jenem Gesetz keine aufschiebende Wirkung entfalten. Folglich würde auch eine Stattgebung des gegenständlichen Antrags nicht dazu führen, dass eine Abschiebung unzulässig wäre vergleiche VwGH 6.4.2017, Ra 2017/22/0037, mit Verweis auf VwGH 5.8.2015, Ro 2015/22/0026).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024220106.L02