Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/22/0106

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel - Wie in Paragraph 21, Absatz 6, NAG ausdrücklich festgehalten ist, steht ein Erstantrag (ohne Zulassung der Inlandsantragstellung) der Erlassung und Durchführung von Maßnahmen nach dem FPG nicht entgegen und kann daher in Verfahren nach jenem Gesetz keine aufschiebende Wirkung entfalten. Folglich würde auch eine Stattgebung des gegenständlichen Antrags nicht dazu führen, dass eine Abschiebung unzulässig wäre vergleiche VwGH 6.4.2017, Ra 2017/22/0037, mit Verweis auf VwGH 5.8.2015, Ro 2015/22/0026).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024220106.L02