§ 53 Abs. 1 NAG stellt nicht auf eine Niederlassung des EWR-Bürgers, sondern auf dessen mehr als dreimonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet ab.Paragraph 53, Absatz eins, NAG stellt nicht auf eine Niederlassung des EWR-Bürgers, sondern auf dessen mehr als dreimonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet ab.