Verwaltungsgerichtshof
31.03.2025
Ra 2024/22/0002
Paragraph 53, Absatz eins, NAG ordnet weder das Zusammenrechnen der inländischen Aufenthaltszeiten noch das Miteinbeziehen der ausländischen Aufenthaltszeiten bzw. die Berücksichtigung der ausländischen Aufenthaltszeiten als inländische Aufenthaltszeiten an.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024220002.L02