Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/22/0002

Rechtssatz

Paragraph 53, Absatz eins, NAG ordnet weder das Zusammenrechnen der inländischen Aufenthaltszeiten noch das Miteinbeziehen der ausländischen Aufenthaltszeiten bzw. die Berücksichtigung der ausländischen Aufenthaltszeiten als inländische Aufenthaltszeiten an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024220002.L02