Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/20/0166

Rechtssatz

Paragraph 11, Absatz eins, BFA-VG dient in nach Ansicht des VwGH unbedenklicher Weise der Gewährleistung der geordneten Abführung eines Asylverfahrens und zur Hintanhaltung von rechtsmissbräuchlichem Verhalten von Asylwerbern durch Abwesenheiten von der Erstaufnahmestelle ohne Mitteilung an die Behörde gemäß Paragraph 8, Absatz eins, ZustG.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024200166.L05