Verwaltungsgerichtshof
30.06.2025
Ra 2024/19/0403
GRS wie Ra 2024/18/0507 E 14. März 2025 RS 2
Neben Fällen, in denen die Wehrdienstverweigerung des oder der Betroffenen auf einem Verfolgungsgrund, wie etwa politischer Gesinnung oder religiöser Überzeugung, beruht, kann einer Wehrdienstverweigerung bei entsprechenden Verfolgungshandlungen auch dann Asylrelevanz zukommen, wenn dem Betroffenen wegen seines Verhaltens vom Verfolger eine oppositionelle (politische oder religiöse) Gesinnung unterstellt wird vergleiche zum Ganzen etwa VwGH 4.7.2023, Ra 2023/18/0108; VwGH 4.6.2024, Ra 2024/18/0133).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024190403.L02