Verwaltungsgerichtshof
10.04.2024
Ra 2024/19/0134
GRS wie Ra 2023/20/0027 E 28. März 2023 RS 4 (hier: nur in Bezug auf das Verlangen des Staates auf finanzielle Kompensation für das Nichtableisten des Wehrdienstes)
Es ist darauf hinzuweisen, dass für sich genommen weder das Verlangen eines Staates auf finanzielle Kompensation für das Nichtableisten des Wehrdienstes noch staatliche Handlungen, die darauf abzielen, eine finanzielle Schuld, deren Begleichung nicht vorgenommen wurde, durch Zugriff auf Vermögenswerte des Verpflichteten hereinzubringen, als Verfolgungshandlungen im Sinn des Artikel 9, Statusrichtlinie, auf den die Legaldefinition des Begriffs "Verfolgung" in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 11, AsylG 2005 verweist, anzusehen sind.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024190134.L02