Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/18/0595

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/18/0500 E 23. Februar 2021 RS 3

Stammrechtssatz

Eine "Vorverfolgung" ist als ernsthafter Hinweis für die Begründetheit der Furcht vor Verfolgung im Sinne des Artikel 4, Absatz 4, Statusrichtlinie und damit als Indiz für eine mögliche Verfolgung anzusehen vergleiche etwa VwGH 12.6.2020, Ra 2019/18/0440).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024180595.L01