Verwaltungsgerichtshof
26.06.2024
Ra 2024/17/0042
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/17/0043
Ra 2024/17/0044
Ra 2024/17/0045
Ra 2024/17/0046
GRS wie Ra 2021/22/0156 B 24. Juni 2024 RS 3 (hier ohne den letzten Halbsatz)
Dem tragend herangezogenen Interesse eines Fremden an der weiteren Fortsetzung seiner Ausbildung im Aufnahmestaat kommt für sich genommen keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu, woran auch ein bereits erzielter Erfolg bei der Ausbildung nichts ändern kann (VwGH 10.5.2016, Ra 2015/22/0158; VwGH 4.10.2018, Ra 2018/22/0126).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024170042.L03