Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/17/0042

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/17/0043

Ra 2024/17/0044

Ra 2024/17/0045

Ra 2024/17/0046

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/22/0156 B 24. Juni 2024 RS 3 (hier ohne den letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Dem tragend herangezogenen Interesse eines Fremden an der weiteren Fortsetzung seiner Ausbildung im Aufnahmestaat kommt für sich genommen keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu, woran auch ein bereits erzielter Erfolg bei der Ausbildung nichts ändern kann (VwGH 10.5.2016, Ra 2015/22/0158; VwGH 4.10.2018, Ra 2018/22/0126).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024170042.L03