Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2024

Geschäftszahl

Ro 2024/16/0006

Rechtssatz

Der EuGH hat im Urteil vom 6. April 2017, C-638/15, Eko-Tabak s. r. o., ausgesprochen, dass in Ermangelung einer Definition der Begriffe "geschnitten" und "zerkleinert" in der Richtlinie 2011/64/EU zur Ermittlung ihrer Bedeutung auf den allgemeinen, ihnen gemeinhin zuerkannten Sinn abzustellen ist. Der gewöhnliche Sinn dieser Begriffe ist nach den Ausführungen des EuGH besonders weit; der erstgenannte bezeichnet insbesondere das Ergebnis der Abtrennung eines Teils oder eines Stücks mit einem Schneidwerkzeug und der letztgenannte das Ergebnis einer Zerkleinerung oder Aufteilung (Rn 28). Hinsichtlich der dem damaligen Ausgangsverfahren gegenständlichen "teilweise entrippten Tabakblätter" geht der EuGH davon aus, dass diese als geschnittener oder anders zerkleinerter Tabak im Sinn von Artikel 5, Absatz eins, Buchst. a der Richtlinie 2011/64/EU anzusehen sind (Rn 29).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024160006.J01