Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0036

Rechtssatz

Ob ein Behandlungsraum an anderen Tagen außerhalb der festen Ordinationszeiten des Arztes von anderen Personen genutzt wurde, schließt eine feste Geschäftseinrichtung für den Arzt nicht aus, zumal dieser in diesen Zeiten ohnedies keine Verfügungsgewalt über den Raum zu entfalten beabsichtigte und sohin auch darin nicht gestört werden konnte vergleiche VwGH 21.5.1997, 96/14/0084, zum DBA-Schweiz).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150036.L09