Verwaltungsgerichtshof
26.11.2025
Ra 2024/15/0036
Der Bestand einer Betriebsstätte kann nicht bereits dadurch verhindert werden, dass der zur Verfügung gestellte Raum auch vom Auftraggeber des Steuerpflichtigen mitbenutzt wird vergleiche VwGH 21.5.1997, 96/14/0084, zum DBA-Schweiz).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150036.L07