Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0036

Rechtssatz

Der Bestand einer Betriebsstätte kann nicht bereits dadurch verhindert werden, dass der zur Verfügung gestellte Raum auch vom Auftraggeber des Steuerpflichtigen mitbenutzt wird vergleiche VwGH 21.5.1997, 96/14/0084, zum DBA-Schweiz).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150036.L07