Verwaltungsgerichtshof
26.11.2025
Ra 2024/15/0036
Es ist für die Annahme einer Verfügungsmacht nicht notwendig, dass der Steuerpflichtige einen rechtmäßigen Titel an der Benutzung des Ortes hat. Ein solcher Rechtstitel kann jedoch umgekehrt ein Indiz für das Vorliegen einer festen Geschäftseinrichtung in seiner Verfügungsmacht darstellen.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150036.L06