Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0036

Rechtssatz

Es ist für die Annahme einer Verfügungsmacht nicht notwendig, dass der Steuerpflichtige einen rechtmäßigen Titel an der Benutzung des Ortes hat. Ein solcher Rechtstitel kann jedoch umgekehrt ein Indiz für das Vorliegen einer festen Geschäftseinrichtung in seiner Verfügungsmacht darstellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150036.L06