Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0036

Rechtssatz

Der Begriff der "festen Einrichtung" ist berufsbezogen bzw. betriebs- und auftragsbezogen zu sehen vergleiche zB VwGH 15.2.2006, 2001/13/0319, zum DBA-Deutschland 1955; VwGH 25.11.1992, 91/13/0144, zum DBA-Spanien); dh die jeweiligen Mindestanforderungen an Ausstattung und Verfügung hängen auch von der darin ausgeübten Tätigkeit ab. Ferner muss die Tätigkeit auch in der festen Geschäftseinrichtung ganz oder teilweise ausgeübt werden, wobei die Anforderungen an den Umfang der eine Betriebsstätte begründenden betrieblichen Handlungen wiederum berufsbezogen variieren (VwGH 18.3.2004, 2000/15/0118, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150036.L04