Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0036

Rechtssatz

Ob ein Ort für einen Steuerpflichtigen eine feste Einrichtung begründet, ist nach dessen Verfügungsmöglichkeiten über den Ort, das Ausmaß seiner dortigen Präsenz sowie seinen Möglichkeiten, seine geschäftlichen Tätigkeiten dort auszuüben, zu beurteilen. Dabei muss die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf einer regelmäßigen Basis über einen längeren Zeitraum erfolgen, wobei der Ort der geschäftlichen Tätigkeiten auch in einer Geschäftseinrichtung eines anderen Unternehmens sein kann.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150036.L03