Verwaltungsgerichtshof
26.11.2025
Ra 2024/15/0036
Ob ein Ort für einen Steuerpflichtigen eine feste Einrichtung begründet, ist nach dessen Verfügungsmöglichkeiten über den Ort, das Ausmaß seiner dortigen Präsenz sowie seinen Möglichkeiten, seine geschäftlichen Tätigkeiten dort auszuüben, zu beurteilen. Dabei muss die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf einer regelmäßigen Basis über einen längeren Zeitraum erfolgen, wobei der Ort der geschäftlichen Tätigkeiten auch in einer Geschäftseinrichtung eines anderen Unternehmens sein kann.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150036.L03