Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/11/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/07/0006 E 10. Mai 2023 RS 2 (hier: nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Die Rechtskraftwirkung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses kann sich grundsätzlich allein auf den Spruch und nicht auf einzelne Begründungselemente vergleiche VwGH 18.5.2021, Ro 2019/07/0004) beziehen. Überdies könnte auch eine Erstreckung der Rechtskraft auf die Revisionswerberin, die nicht Partei des Verfahrens über den erteilten wasserpolizeilichen Auftrag war, nicht ohne weiteres angenommen werden vergleiche VwGH 26.3.2015, Ra 2014/07/0021).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024110004.J02