Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/09/0064

Rechtssatz

Die Präzisierung des Tatzeitpunkts auf einen bestimmten Tag schließt bereits aus, dass der Mitbeteiligte wegen eines allfälligen weiteren gleichartigen Verhaltens an diesem Tag nochmals disziplinär verfolgt werden darf (VwGH 7.9.2023, Ra 2022/09/0034; VwGH 4.5.2022, Ra 2021/09/0242).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090064.L06