Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/09/0033

Rechtssatz

Weder das Wahrnehmen von Rechten und Erheben von zulässigen Beschwerden noch das Üben von sachlicher Kritik stellen grundsätzlich Dienstpflichtverletzungen dar (VwGH 25.1.2024, Ro 2023/09/0009), welche zu einer ungünstigen Zukunftsprognose führen könnten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090033.L06