Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/09/0028

Rechtssatz

Das VwG hat im Stadium der Entscheidung über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Disziplinarverfahrens im Regelfall abschließend die Frage der Verjährung zu klären - wozu auch die durchzuführende mündliche Verhandlung dient (VwGH 31.1.2022, Ra 2020/09/0011). Das Verfolgungs- und Bestrafungshindernis der Verjährung ist von Amts wegen wahrzunehmen (VwGH 18.3.1993, 92/09/0352).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090028.L03