Verwaltungsgerichtshof
28.03.2024
Ra 2024/09/0011
Die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosende und den Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau verneinende Äußerungen sind als schwerwiegender Vertrauensbruch gegenüber dem Dienstgeber zu werten (VwGH 5.9.2013, 2013/09/0114; 3.7.2000, 2000/09/0006).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090011.L04