Verwaltungsgerichtshof
18.06.2024
Ro 2024/09/0004
Ein Beschluss, der über auf eine Entscheidung in der Sache und endgültige Beendigung des Verfahrens gerichtete Anträge abspricht, kann nicht als bloß verfahrensleitender Beschluss angesehen werden (VwGH 12.12.2022, Ro 2021/09/0032).
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024090004.J04