Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2024

Geschäftszahl

Ro 2024/09/0004

Rechtssatz

Ein Beschluss, der über auf eine Entscheidung in der Sache und endgültige Beendigung des Verfahrens gerichtete Anträge abspricht, kann nicht als bloß verfahrensleitender Beschluss angesehen werden (VwGH 12.12.2022, Ro 2021/09/0032).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024090004.J04