Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/08/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/08/0260 E 19. Dezember 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Befreiung von der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für eine unterbliebene Anmeldung zur Sozialversicherung ist die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems entscheidend. Die Erteilung entsprechender Weisungen entschuldigt den Arbeitgeber (bzw. den zu seiner Vertretung nach außen Berufenen) nur dann, wenn er dargelegt und nachgewiesen hat, dass er Maßnahmen ergriffen hat, die die Einhaltung der erteilten Anordnungen betreffend die Beachtung der Rechtsvorschriften über die Anmeldung von pflichtversicherten Dienstnehmern gewährleisten, insbesondere, welche Kontrollen er eingerichtet hat und wie er sich vom Funktionieren des Kontrollsystems informiert hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024080076.L06