Verwaltungsgerichtshof
10.03.2025
Ro 2024/08/0003
Die Verrichtung einer Tätigkeit im Rahmen einer Gewerbeberechtigung im Sinn des Ausnahmetatbestandes nach Paragraph 4, Absatz 4, Litera a, ASVG setzt voraus, dass die GewO 1994 anwendbar ist.
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024080003.J02