Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.2025

Geschäftszahl

Ro 2024/08/0003

Rechtssatz

Die Verrichtung einer Tätigkeit im Rahmen einer Gewerbeberechtigung im Sinn des Ausnahmetatbestandes nach Paragraph 4, Absatz 4, Litera a, ASVG setzt voraus, dass die GewO 1994 anwendbar ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024080003.J02