Verwaltungsgerichtshof
23.07.2026
Ra 2024/07/0179
Der EuGH hat ausgesprochen, dass keine entsprechende Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6, Absatz 3, FFH-RL hinsichtlich der Auswirkungen eines Plans oder Projekts auf die Integrität des betreffenden besonderen Schutzgebiets durchgeführt werden kann, wenn für dieses Gebiet keine spezifischen Erhaltungsziele festgelegt wurden (EuGH 16.7.2026, C-27/25, Knocknamona, und C-356/25, Massey).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024070179.L03