Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.07.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/07/0179

Rechtssatz

Der EuGH hat ausgesprochen, dass keine entsprechende Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6, Absatz 3, FFH-RL hinsichtlich der Auswirkungen eines Plans oder Projekts auf die Integrität des betreffenden besonderen Schutzgebiets durchgeführt werden kann, wenn für dieses Gebiet keine spezifischen Erhaltungsziele festgelegt wurden (EuGH 16.7.2026, C-27/25, Knocknamona, und C-356/25, Massey).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024070179.L03