Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.07.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/07/0179

Rechtssatz

Nach der Jud. des EuGH darf die Prüfung nach Artikel 6, Absatz 3, der FFH-RL nicht lückenhaft sein und sie muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen der in dem betreffenden Schutzgebiet geplanten Arbeiten auszuräumen (EuGH 7.11.2018, C-461/17, Brian Holohan u.a.).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024070179.L02