Verwaltungsgerichtshof
23.07.2026
Ra 2024/07/0179
Nach der Jud. des EuGH darf die Prüfung nach Artikel 6, Absatz 3, der FFH-RL nicht lückenhaft sein und sie muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen der in dem betreffenden Schutzgebiet geplanten Arbeiten auszuräumen (EuGH 7.11.2018, C-461/17, Brian Holohan u.a.).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024070179.L02