Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/07/0176

Rechtssatz

Dass das VwG bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages jene Sachverhaltselemente unberücksichtigt lassen müsste, die im Zeitpunkt der Entscheidung den entsprechenden Angaben im Wiedereinsetzungsantrag widersprächen, ist der Judikatur nicht zu entnehmen (VwGH 29.9.1992, 92/08/0176; VwGH 7.7.1992, 92/08/0126, 0127).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024070176.L07